AGB's - foreveryoungTOURS E-Montainbiken und Fotoboxen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen foreveryoungTOURS GmbH

1. Veranstalter
Die auf der Homepage www.foreveryoungtours.ch und mit anderen Medien publizierten Anlässe und Veranstaltungen werden von der foreveryoungTOURS GmbH als Veranstalterin durchgeführt.
 
2. Anmeldung und Bezahlung
Eine möglichst frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl auf allen Reisen beschränkt ist. Die schriftliche Buchung mit dem Anmeldeformular oder die Online-Buchung gilt als definitiv und wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die Anmeldefrist der einzelnen Reisen sind zu beachten. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden. Bei Zustellung der Detailunterlagen (Unmittelbar nach Anmeldeeingang) wird die Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung pro Aktivität ist auf der Webseite www.foreveryoungtours.ch aufgeführt. Der gesamte Preis (Restzahlung) ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Anlasses an die Veranstalterin zu bezahlen. Treffen die Zahlungen nicht termingerecht ein, so kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschliessen und die Rücktrittskosten (siehe unten Ziff. 10) verlangen.
 
3. Preis / Preisänderungen
Die Preise sind aufgrund der im Zeitpunkt der Drucklegung der Prospekte gültigen Tarife, Preise und Wechselkurse in Schweizerfranken berechnet worden. Die Veranstalterin muss sich Preisanpassungen für die Inanspruchnahme der von ihren vermittelten Leistungen aus Gründen, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden kann (z.B. neu eingeführte oder erhöhte Taxen, Tarifänderungen von Transportunternehmen, Änderungen von Devisen- und Wechselkursen usw.), vorbehalten. Diese Preiserhöhungen werden jedoch bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vorgenommen. Sofern die Preiserhöhung 10 % des ausgeschriebenen Pauschalpreises übersteigt, hat der Teilnehmer das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten.
 
Bei Reisen durch Vertragspartner der foreveryoungTOURS GmbH (z.B. Driving Center Schweiz AG, usw.) gelten vor Ort die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Partnerveranstalters.
 
4. Leistungen
Soweit im Detailprogramm nicht anders geregelt, sind nur Unterkunft und Guidekosten im Preis inbegriffen. Verpflegung, Shuttleservice und weitere Leistungen gehören nur zum Leistungsumfang, sofern sie im Detailprogramm ausdrücklich so festgehalten sind. Die Getränke, Zusatzkosten (wie z.B. Wäsche-Services) und allfällige zusätzliche Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
 
5. Teilnahmevorausetzung
Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Für beides ist ausschliesslich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Ist der Teilnehmer auf Medikamente angewiesen oder gibt es gesundheitlich relevante Punkte, welche im Notfall vom Guide und/oder Veranstalter ein korrektes Handeln erfordern (wie verschiedene Arten von Allergien, Epilepsie, Kreislaufprobleme, Asthma, Bluterkrankheit, etc.), sind Guide und Veranstalterin vor Reiseantritt oder spätestens bei der offiziellen Tourenbegrüssung proaktiv darüber zu informieren. Während der gesamten Tour besteht strikte Helmtragepflicht. Die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik sind in der Ausschreibung der einzelnen Touren (siehe Homepage und/oder Detailunterlagen) publiziert. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen verantwortlich. Die Veranstalterin kann Teilnehmer vor oder während des Anlasses ausschliessen, wenn diese die von der Veranstalterin genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmer haben die Anweisungen des Guides zu befolgen, andernfalls können sie ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss aus den obengenannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet, resp. erfolgt keine Rückerstattung.
 
6. Einzelzimmerzuschlag
Alle Arrangement-Preise sind mit Übernachtung im Doppelzimmer berechnet. Auf Wunsch werden Einzelzimmer angeboten. Die Anzahl Einzelzimmer ist beschränkt. Wenn kein Zimmerpartner für den Teilnehmer gefunden wird oder es die Aufteilung der Zimmer nicht erlaubt, wird ein Einzelzimme gebucht und die Veranstalterin behält sich vor, den vollen Einzelzimmerzuschlag zu verrechnen. In kleinen oder einfachen Unterkünften können Einzelzimmer nicht in jedem Fall garantiert werden.
 
7. Teilnehmerzahl
Für jeden Anlass ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Sollte eine Gruppe die Mindestzahl gemäss Detailprogramm nicht erreichen, wird jeder angemeldete Teilnehmer vom Veranstalter spätestens vier Wochen vor der Abreise über den Buchungsstand informiert. Er hat das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstalterin den Anlass bis 15 Tage vor Beginn absagen. Die bezahlten Kosten werden den Teilnehmern zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
 
8. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch im Rahmen der obligatorischen Versicherung zum Teil durch diese übernommen.
 
9. Abbruch des Anlasses
Bei vorzeitigem Abbruch des Anlasses von Seiten des Teilnehmers kann keine Rückerstattung erfolgen. Bei Abbruch des Anlasses durch die Veranstalterin erfolgt eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen nur soweit, als der Veranstalterin keine Kosten erwachsen.
 
10. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Reiseannullationen sind schriftlich mitzuteilen. Als Rücktritt vom Vertrag gilt unter anderem, wenn der Teilnehmer die Reise ohne vorherige Meldung nicht antritt, den Abreisetermin verpasst oder mit ungenügenden Reisepapieren zur Reise erscheint. Neben der Annullationsgebühr von CHF 150.- pro Person werden je nach Datum des Rücktritts die folgenden Kosten in Prozenten des fakturierten Pauschalpreises in Rechnung gestellt:
 
Fahrtechnikkurse 100%
Fotobox 100%
Events 100%
Reisen 89 bis 50 Tage vor Abreise 25 %
Reisen 49 bis 30 Tage vor Abreise 50 %
Reisen 29 bis 08 Tage vor Abreise 75 %
Reisen 07 bis 00 Tage vor Abreise 100 %

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation bei der Veranstalterin. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
 
11. Annullierung durch den Reiseveranstalter
Es steht im Ermessen der Veranstalterin, Reisen, Kurse und Aktivtäten unter anderem infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber der Veranstalterin besteht nicht (z. B. für bereits bezahlte Visumkosten, Reiseversicherungen usw.). Unter Umständen und falls kurzfristig realisierbar, wird eine Ersatzreise in einem anderen Land oder einer anderen Region mit ähnlichem Leistungsumfang durchgeführt. Die Veranstalterin richtet die Durchführung ihrer Reisen nach den Reisehinweisen des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) www.eda.admin.ch. Das gilt auch für Teilnehmer aus dem Ausland.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Bike- und Velo-Fahrtechnikkurse bei sehr schlechten Wettervoraussichten ohne Verschiebungsdatum am Vortag abzusagen.
 
12. Versicherungen und Annulierungsschutz
Im Arrangementpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Eine Annullationskosten- und Personenassistance-Versicherung ist für alle TeilnehmerInnen obligatorisch und muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Sollten die Teilnehmer keine Versicherung über die Veranstalterin abschliessen, bestätigen der Teilnehmer damit, dass er bereits über einen ausreichenden Reiseschutz verfügt. Die Überprüfung der persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherunge wird empfohlen. Die Veranstalterin empfiehlt jedem Teilnehmer eine kombinierte Jahresversicherung der Europäischen Reiseversicherung (nur für Reisende mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein möglich). Diesen Reiseschutz können die Teilnehmer direkt bei der Veranstalterin abschliessen. Teilnehmer aus anderen Ländern werden aufgefordert, sich bei ihrem Versicherungsberater zu informieren.
 
13. Haftung
a) Allgemein
Jegliche Haftung des Veranstalters wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
 
Als Reiseveranstalter haftet die Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer insbesondere für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Reisedienstleistung zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes sowie für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Dazu gehören Beförderungsunternehmer, Hotels usw. Darüber hinaus haftet die Veranstalterin für eine fachmännische Organisation der Reise.
 
Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne ihr Verschulden durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch eigenes Verhalten des Teilnehmers verursacht worden sind.
 
Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen fremder Transportunternehmen, von Mietwagen, von Veranstaltungen Dritter einschliesslich der Vermittlung von Arrangements fremder Unternehmen und einschliesslich Versicherungen gelten nur die Haftungsbestimmungen jenes Unternehmens unter Ausschluss der Haftung von der Veranstalterin.
 
Die Flugreisen werden nicht im Namen oder Auftrag der im Prospekt und Reiseprogrammen angegebenen Luftverkehrsgesellschaften oder anderen Luftverkehrsgesellschaften, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden, organisiert. Somit werden diese Luftverkehrsgesellschaften hinsichtlich der Organisation dieser Reisen nicht verpflichtet. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und nach den auf dem Flugschein abgedruckten Bedingungen. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab. Fehlende oder widerrufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und der daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Die Veranstalterin unternimmt alles, um diese zu erhalten, kann dafür aber nicht garantieren. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert. Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist die Veranstalterin berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, sie kann für solche Änderungen nicht haftbar gemacht werden (z.B. Wetter, Flugverzögerungen, defekte Strassen, Streik, politische Spannungen, plötzliche staatliche Betretungsverbote, fehlende Informationen über unpassierbare Pässe und ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in einigen Fällen aber durch die Versicherung direkt an die Teilnehmer vergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherung durch den Geschädigten vor dem Entscheid für Mehrauslagen.
 
Bei Buchungen von Aktivitäten oder Ausflügen am Reiseziel, welche nicht unmittelbarer Bestandteil der ursprünglichen Reise sind und vom Reiseteilnehmer individuell vorgenommen werden, kann vom Teilnehmer keine Haftung übernommen werden. Die Haftung für Schäden ist auf den unmittelbaren (materiellen) Schaden begrenzt. Teilminderungen der Leistung geben nicht Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.
b) Transportschäden und Diebstahl, Transport im Flugzeug
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden am Fahrrad, welche auf dem Transport (Flug, Zug, Schiff, Bus usw.) entstanden sind. Ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrades. Der Reiseteilnehmer schliesst diese Versicherung privat ab. Insbesondere haftet der Reiseteilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei mountainbikereisen.ch oder bei einem anderen Anbieter geliehenen Fahrrades. mountainbikereisen.ch GmbH übernimmt keine Haftung bei geänderten Übergepäckregelungen der Airlines sowie bei Rückweisung der Fahrräder aus etwelchen Gründen beim Check-in.
c) Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking und Trekking sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren und Weekends) ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung inkl. Bikehandschuhen unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet die Veranstalterin wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen der Mietbikes der Veranstalterin) – da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.
d) Unfallrisiko E-Bikes
Das Fahren mit einem E-Bike birgt ein höheres Unfallrisiko als mit einem normalen Bike. Aufgrund des Elektromotors ist die erreichbare Geschwindigkeit mit einem E-Bike höher als mit einem normalen, manuell angetriebenen Bike. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab für Sach- oder Personenschäden, verursacht durch einen Unfall.
e) Medizinische Betreuung
Einige der angebotenen Reisen führen in abgelegene, menschenleere Regionen und in wenig entwickelte Länder ohne jegliche medizinische Infrastruktur. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die ReiseleiterInnen der Veranstalterin sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, sie verfügen nur über ein durchschnittliches «Erste-Hilfe-Wissen». Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Spital können im Extremfall Tage dauern. Dazu kommt, dass medizinische Hilfe über den Luftweg häufig nicht angefordert werden kann. Die Veranstalterin ist bemüht, Ärzte/Ärztinnen auf unseren anspruchsvollen Touren und in wenig entwickelte Länder mitzunehmen. Die Teilnahme an den Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt jedoch immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
f) Haftpflicht des Teilnehmers
Für Schäden, die Teilnehmer im In- und Ausland verursachen, muss die Privathaftpflichtversicherung oder die Person selbst aufkommen. Die Veranstalterin empfiehlt jedem Teilnehmer, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen und sich direkt beim Versicherungsberater zu informieren.
 
14. Film- und Bildrechte
Auf den Reisen der Veranstalterin entstandenes Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer abgebildet sind) darf die Veranstalterin für die Katalogproduktion, Werbeaktionen, in Online-Medien und Reiseberichten ohne Rückfrage verwenden und veröffentlichen.
 
15. Datenschutz
Die Veranstalterin hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen sowie allfällig weitere anwendbare Datenschutzgesetzgebungen. Weitere Informationen zum Datenschutz, zur Bearbeitung von Personendaten und unsere Datenschutzerklärung finden sich unter www.foreveryoungtours.ch/datenschutzerklaerung.
Mitteilungen an Kunden (Newsletter)
Alle Personen, die sich an einer Tour oder einem sonstigen Anlass (z.B. Event) angemeldet haben, per Mail eine Anfrage gemacht haben, oder ein Produkt aus dem Webshop gekauft haben, werden angefragt ob sie in Zukunft per Newsletter (ca 4-6 mal im Jahr) über News informiert werden wollen. Die Zustellung erfolgt bis auf Widerruf, der jederzeit möglich ist. Die Abbestellung ist durch Anklicken des entsprechenden Feldes (Button) im Newsletter möglich.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten der Sitz der Veranstalterin.
 
16. Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine jederzeitige Anpassung dieser AGB ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Homepage www.foreveryoungtouers.ch publiziert.
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